Geltende Gesetze brechen und alsbald zurückrudern, wen soll das überzeugen, geschweige denn beruhigen? Internationale Finanzmärkte etwa? Jedenfalls scheint Ambrose Evans-Pritchard Anlass zu haben, sich genau das ob des deutschen Euro-Rettungsaktivismus‘ zu fragen.
Von Ambrose Evans-Pritchard, Übersetzung Lars Schall
Die Übersetzung des folgenden Artikels für LarsSchall.com, der im Original auf der Website des Daily Telegraph in London unter diesem Link erschien:
wurde von Ambrose Evans-Pritchard ausdrücklich und persönlich genehmigt.
Ambrose Evans-Pritchard, geboren 1957, berichtet seit über 30 Jahren über Weltpolitik, Wirtschaft und Finanzen aus Europa, den USA und Lateinamerika. Er kam 1991 zum Daily Telegraph, wo er zunächst Korrespondent in Washington und dann (von 1999 bis 2004) Europakorrespondent in Brüssel war. Heute ist er International Business Editor der Zeitung in London. Vor seinem Engagement beim Daily Telegraph arbeitete er unter anderem beim The Economist. Er studierte am Malvern College, am Trinity College, an der Cambridge University und La Sorbonne.
Merkel bricht deutsches Recht bei ESM-Rettung
von Ambrose Evans-Pritchard
Man kann sehen, weshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble so heftig zurückrudern ob des Beschlusses beim EU-Gipfel.
Während Frau Merkel scheinbar übereinstimmte, den Europäischen Stabilitäts-Mechanismus (Rettungsfonds) direkt Banken retten zu lassen – beginnend mit Spanien -, hatte sie nicht die Autorität des Bundestages, das zu tun.
In der Tat verletzte sie ein kategorisches Verbot durch den Haushaltsausschuss.
Hier ist der Wortlaut des Änderungsantrags 2 des Finanzierungsgesetzes vom 26. Juni, dem Tag vor dem Brüsseler Gipfel, der mir von einem sehr gut informierten deutschen Leser geschickt wurde.
Finanzhilfen zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten einer Vertragspartei schließen Finanzhilfen an eine Einrichtung zur Stabilisierung des Finanzsektors MIT ein, wenn die sektorspezifische Konditionalität gewährleistet ist, keine direkten Bankrisiken übernommen werden und die Rückzahlung durch eine Garantie der Vertragspartei gesichert ist.
Dies besagt, dass der ESM nicht verwendet werden darf, um die Banken direkt zu rekapitalisieren. Solche Darlehen müssen durch den Unterzeichner des Vertrags gewährleistet werden, das heißt durch den souveränen Staat, der weitere Staatsverschuldung anhäuft.
Bundeskanzlerin Merkel watet hier in tiefem Wasser. Das Verfassungsgericht entschied im September letzten Jahres, dass die Regierung die vorherige Zustimmung des Bundestages erhalten muss, bevor sie sich zu weiteren Rettungsmaßnahmen verpflichtet – zumindest ist dies das, wie ich es verstanden habe, ebenso wie die wichtigen Ausschüsse im Parlament (deutsche Leser mögen mich korrigieren, falls ich falsch liege).
Sie hat im Grunde ihre Autorität überschritten.
Ja, sie stand unter massivem Druck des romanischen Blocks, aus Washington, Peking und dem des IWF, um dies zu tun. Man kann sicherlich dafür Sympathien hegen.
Aus meiner Sicht ist die direkte Rekapitalisierung der Banken in der Tat ein entscheidender Schritt, der unternommen werden muss, um den diabolischen Nexus zwischen Banken und Staaten zu brechen – jeder zieht den anderen nach unten -, wenn die führenden Politiker Europas den Euro zusammenzuhalten und ihr Projekt zu retten wünschen. (Das ist nicht mein Wunsch, insbesondere, da ich glaube, dass die beste Lösung für Deutschland und seine Satelliten die wäre, die EWU zu verlassen. Aber wenn man das Ziel hat, die Währungsunion zu retten, dann rette man sie denn auch verdammt noch mal.)
Allerdings kommen Oberhäupter in große Schwierigkeiten, wenn sie mit Parlamenten nachlässig umgehen. Deshalb argumentierte Herr Schäuble am Dienstag, es habe keine Gipfel-Einigung über diese Frage gegeben, damit einer kategorischen Behauptung der Europäischen Kommission widersprechend.
Was soll ein Anleihe-Investor in China, Japan, den USA, Kanada oder in Abu Dhabi bloß aus diesem heillosen Durcheinander machen?